Mit der Buchung bestätigt der Fluggast, dass er die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung des Fluges durch den Fluggast zustande. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Der Pilot ist der Kommandant des Tandem-Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Anweisungen Folge zu leisten.
Der Passagier bestätigt, dass er nicht an gesundheitlichen Problemen (psychischer oder physischer Natur) leidet, die sich auf die sichere Durchführung eines Tandemflugs mit einem Hängegleiter auswirken könnten.
Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Bei einem Hängegleiter bilden z.B. die Beine von Pilot und Passagier das Fahrwerk, was im Falle einer harten Landung oder eines Startabbruchs zu Verletzungen führen kann. Außerdem kann das Risiko einer plötzlichen und unvorhersehbaren Windeinwirkung nicht ausgeschlossen werden. 2ForFly und sein Pilot Mathieu Soulier haben eine Haftpflichtversicherung in Höhe von CHF 5 Millionen für nicht kommerzielle Flüge und CHF 10 Millionen für kommerzielle Flüge abgeschlossen. Im Falle eines Personen- oder Sachschadens, den der Passagier während eines Fluges mit einem Hängegleiter erleidet, ist die Haftung von 2ForFly und seinem Piloten Mathieu Soulier auf den Betrag beschränkt, der der Art des betreffenden Fluges entspricht.
Minderjährige oder unter Vormundschaft stehende Passagiere benötigen eine Genehmigung der erziehungsberechtigten Person oder eines gesetzlichen Vertreters. Sollte eine solche Person zum Zeitpunkt des Fluges nicht anwesend sein, muss 2ForFly und seinem Piloten Mathieu Soulier vorher eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.
Die Termine für die Tandemflüge werden im Voraus festgelegt, manchmal auch kurzfristig. Ein festes Datum kann geändert werden, wenn die Wetterbedingungen oder organisatorische Gründe dies erfordern. Die endgültige Entscheidung, ob ein Flug stattfinden kann oder nicht, liegt in der alleinigen Verantwortung des Piloten.
Wenn der Fluggast den Flug annulliert, obwohl es möglich gewesen wäre, diesen durchzuführen, gelten die folgenden Regeln für die Erstattung des Flugpreises:
- Bei Stornierungen, die mehr als 3 Tage vor dem festgelegten Datum erfolgen, wird der gesamte Flugpreis zurückerstattet.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 24 Stunden vor der festgelegten Zeit erfolgt, werden 50 % des Flugpreises erstattet.
- Im Falle einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor der festgelegten Zeit wird der Flugpreis nicht erstattet.
Das Unternehmen 2ForFly und sein Pilot Mathieu Soulier haben eine Unfallversicherung für den Passagier abgeschlossen, deren Geltungsbereich auf die Schweiz beschränkt ist und deren maximale Deckungssumme sich auf CHF 100’000 für Heilungskosten beläuft. Die Leistungen aus dieser Unfallversicherung können in Anspruch genommen werden, nachdem die Leistungen aus einer eventuellen Unfallversicherung des Passagiers erschöpft sind. Die Leistungspflicht des Unternehmens 2ForFly und seines Piloten Mathieu Soulier für Ansprüche aus Unfallfolgen beschränkt sich auf die von der Versicherung im Rahmen des Tandemflugs gedeckten Leistungen und die Deckungsgrenze der genannten Versicherung.
Der Pilot entscheidet, ob und wie Handys und Kameras transportiert werden dürfen.
Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus dem Tandemflug ergeben, verzichten die Passagiere aus den USA und Kanada ausdrücklich auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und sind sich bewusst, dass weder die Firma 2ForFly noch ihr Pilot Mathieu Soulier einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada akzeptieren.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem für den Tandemflug abgeschlossenen Vertrag ergeben, sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von 2ForFly in Lausanne zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.